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   BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05 (PKH)   

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https://dejure.org/2005,19777
BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,19777)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2005 - VII S 3/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,19777)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2005 - VII S 3/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,19777)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05
    Damit wenden sich die Antragsteller gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05
    Voraussetzung dafür, dass für eine formgerechte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, ist jedoch, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellt, die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und 4 ZPO) vorlegt --was im Streitfall geschehen ist-- und dass er innerhalb der vorgeschriebenen Frist Gründe für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in zumindest laienhafter Form darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFH/NV 2005, 308).
  • BFH, 01.02.2000 - X S 6/99

    PKH; Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05
    Voraussetzung dafür, dass für eine formgerechte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, ist jedoch, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellt, die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und 4 ZPO) vorlegt --was im Streitfall geschehen ist-- und dass er innerhalb der vorgeschriebenen Frist Gründe für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in zumindest laienhafter Form darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFH/NV 2005, 308).
  • BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05

    PKH-Antrag - maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt

    Es bedarf danach keiner weiteren Erörterung, ob ungeachtet der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist dem Antragsteller hätte PKH gewährt werden können, obwohl er in seinem PKH-Antrag die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels nicht dargelegt hat (dieses Erfordernis offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139; bejahend Beschluss vom 7. April 2005 VII S 3/05 (PKH), nicht veröffentlicht), und ob in der Sache selbst der Revision hinreichende Erfolgsaussichten beizumessen gewesen wären.
  • FG München, 06.07.2011 - 4 E 1851/11

    Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz -GG-, § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. hierzu beispielsweise Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Juni 2005 VII S 3/05, BFH/NV 2005, 1458).
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